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Prüfung von Wallboxen und Ladeeinrichtungen

Die Ladeeinrichtung wird mit ihrer Zuleitung, den Schutzeinrichtungen und dem Anschluss an die Verteilung geprüft. Der Bericht beschreibt den Zustand und benennt Abweichungen von den anerkannten Regeln.

Häufige Anlässe sind die Übernahme einer bereits installierten Wallbox, Unsicherheit über die Ausführung oder die Vorbereitung mehrerer Ladepunkte in einer Tiefgarage.

Für wen

  • Eigentümer und Mieter mit einer Wallbox am Stellplatz
  • Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften mit Ladepunkten in Gemeinschaftsanlagen
  • Betriebe mit Ladeinfrastruktur für Fuhrpark oder Mitarbeiter

Was geprüft wird

  • Zuleitung: Querschnitt, Verlegung, Absicherung
  • Schutzeinrichtungen: Fehlerstrom-Schutz mit Gleichfehlerstromerkennung, Leitungsschutz
  • Anschluss, Kennzeichnung und Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Messungen an der Ladeeinrichtung
  • Lastmanagement und Aufteilung bei mehreren Ladepunkten

Ablauf

  1. Anfrage mit Angaben zu Ladeeinrichtung und Aufstellort
  2. Angebot
  3. Ortstermin mit Zugang zur Verteilung und zum Ladepunkt
  4. Bericht

Grundlagen

  • DIN VDE 0100-722 (Stromversorgung von Elektrofahrzeugen)
  • VDE-AR-N 4100 (Technische Anschlussregeln Niederspannung)
  • DIN VDE 0100-600 (Prüfungen bei Errichtung)

Häufige Fragen

Muss die Wallbox für die Prüfung abgeklemmt werden?

Nein. Für einzelne Messungen wird sie kurz abgeschaltet, das ist in wenigen Minuten erledigt.

Prüft der Sachverständige auch die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Er stellt fest, ob eine Anmeldung vorliegt und ob die Anlage dazu passt. Die Anmeldung selbst ist Sache des Errichters oder des Betreibers.

Die Prüfung stellt den Zustand der Anlage fest und benennt Abweichungen von den anerkannten Regeln. Ob und in welchem Abstand eine Anlage zu prüfen ist, legt der Betreiber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Rechtliche Bewertungen sind nicht Gegenstand der Prüfung.