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Prüfung von Maschinen und Anlagen

Die elektrische Ausrüstung einer Maschine oder Produktionsanlage wird geprüft: Zuleitung und Hauptschalter, Steuerung, Schutzeinrichtungen, Not-Halt und Kennzeichnung. Der Bericht beschreibt den Zustand und benennt Abweichungen.

Anlass sind Übernahme gebrauchter Maschinen, Umbauten, Auffälligkeiten im Betrieb oder die Dokumentation für den Arbeitsschutz.

Für wen

  • Produktionsbetriebe, Werkstätten, Handwerksbetriebe
  • Betriebe, die eine gebrauchte Maschine übernehmen oder eine Maschine umgebaut haben
  • Arbeitgeber, die den Zustand ihrer Arbeitsmittel dokumentieren lassen

Was geprüft wird

  • Netzanschluss, Hauptschalter, Schutz gegen elektrischen Schlag
  • Schutzleitersystem und Potenzialausgleich, mit Messung
  • Not-Halt, Schutztüren, Sicherheitskreise: Funktion und Verdrahtung
  • Steuerung, Schaltschrank, Kennzeichnung, Dokumentation
  • Abgleich mit Konformitätserklärung und Betriebsanleitung

Ablauf

  1. Anfrage mit Maschinentyp, Baujahr und Anlass
  2. Angebot
  3. Ortstermin während eines Stillstands der Maschine
  4. Bericht

Grundlagen

  • DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1, Elektrische Ausrüstung von Maschinen)
  • Betriebssicherheitsverordnung mit TRBS 1201
  • DGUV Vorschrift 3
  • Produktsicherheitsgesetz

Häufige Fragen

Ist das eine CE-Abnahme?

Nein. Die Konformitätserklärung gibt der Hersteller oder, bei wesentlichen Umbauten, der Betreiber ab. Die Prüfung stellt den Zustand der elektrischen Ausrüstung fest und kann dafür eine Grundlage sein.

Wie lange steht die Maschine?

Für die Messungen und die Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen. Die Dauer hängt von der Maschine ab und steht im Angebot.

Die Prüfung stellt den Zustand der Anlage fest und benennt Abweichungen von den anerkannten Regeln. Ob und in welchem Abstand eine Anlage zu prüfen ist, legt der Betreiber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Rechtliche Bewertungen sind nicht Gegenstand der Prüfung.