Die Prüfung erfolgt vor Ort im Betrieb, Gerät für Gerät. Der Aufwand richtet sich nach der Anzahl und Art der Geräte.
Für wen
- Betriebe, die ihre Geräte nachweisbar geprüft haben wollen
- Betreiber, die eine Geräteliste aufbauen oder aktualisieren
- Büros, Werkstätten, Praxen, Baustellen
Was geprüft wird
- Sichtprüfung: Gehäuse, Leitung, Stecker, Zugentlastung
- Messung: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom, je nach Schutzklasse
- Funktionsprüfung
- Kennzeichnung mit Prüfplakette und Eintrag in die Geräteliste
Ablauf
- Anfrage mit ungefährer Anzahl und Art der Geräte
- Angebot nach Stückzahl
- Prüfung vor Ort, während des Betriebs möglich
- Übergabe der Geräteliste mit Ergebnissen; auffällige Geräte werden gekennzeichnet
Grundlagen
- DGUV Vorschrift 3
- DGUV Information 203-070 (Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel)
- Betriebssicherheitsverordnung mit TRBS 1201
Häufige Fragen
Was passiert mit einem Gerät, das die Prüfung nicht besteht?
Es wird gekennzeichnet und in der Liste vermerkt. Ob es repariert oder ersetzt wird, entscheidet der Betreiber.
Können Anlage und Geräte in einem Termin geprüft werden?
Ja, wenn der Umfang das zulässt. Beides steht dann getrennt im Angebot und im Bericht.
Die Prüfung stellt den Zustand der Anlage fest und benennt Abweichungen von den anerkannten Regeln. Ob und in welchem Abstand eine Anlage zu prüfen ist, legt der Betreiber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Rechtliche Bewertungen sind nicht Gegenstand der Prüfung.