Grundlage ist die Normenreihe DIN EN 62305. Ob eine Blitzschutzanlage gefordert ist und welche Schutzklasse gilt, ergibt sich aus der Risikobetrachtung, aus baurechtlichen Anforderungen oder aus den Vorgaben des Versicherers.
Für wen
- Betreiber von Gewerbe- und Industriegebäuden
- Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften
- Betreiber, deren Versicherer eine Prüfung der Blitzschutzanlage verlangt
- Bauherren nach Errichtung oder Änderung einer Anlage
Was geprüft wird
- Fangeinrichtungen und Ableitungen: Vollständigkeit, Befestigung, Korrosion, Verbindungen
- Erdungsanlage: Erdungswiderstand, Verbindungen, Prüfklemmen
- Blitzschutz-Potenzialausgleich und Trennungsabstände
- Überspannungsschutzgeräte in Verteilungen und an Einführungen
- Abgleich mit der Dokumentation der Anlage
Ablauf
- Anfrage mit Angaben zum Gebäude und, falls bekannt, zur Schutzklasse
- Angebot
- Ortstermin: Begehung des Dachs und der Ableitungen, Messungen an den Prüfklemmen. Dachzugang ist nötig
- Bericht mit Fotodokumentation und Messwerten
Grundlagen
- DIN EN 62305-1 bis -4 (VDE 0185-305)
- VdS 2010 (Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz)
- VdS 2031 (Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen)
Häufige Fragen
Ist für die Prüfung ein Hubsteiger nötig?
Bei Flachdächern meist nicht, bei Steildächern oder hohen Gebäuden manchmal. Das wird nach der Beschreibung des Gebäudes im Angebot geklärt.
Was ist, wenn keine Unterlagen zur Anlage vorliegen?
Dann wird der Bestand aufgenommen und dokumentiert. Der Aufwand ist höher, der Bericht enthält anschließend eine Beschreibung der vorgefundenen Anlage.
Die Prüfung stellt den Zustand der Anlage fest und benennt Abweichungen von den anerkannten Regeln. Ob und in welchem Abstand eine Anlage zu prüfen ist, legt der Betreiber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Rechtliche Bewertungen sind nicht Gegenstand der Prüfung.